Allgemeine Liefer­bedingungen für die Rollrasen Bestellung

 

Süd-Rasen GmbH – Emil-Geis-Str. 3 – 82031 Grünwald

LIEFERBEDINGUNGEN FÜR DIE ROLLRASEN BESTELLUNG

Produktinfo

Bitte beachten:

Rollrasen ist ein Naturprodukt. Durch Schälung, Transport oder Lagerung können immer kleinere Schäden an den Rasenrollen entstehen.

Verfärbungen, Risse und Löcher im Rollrasen erholen sich durch natürlichen Wuchs von alleine und stellen daher keinen Mangel dar.

Lieferinfo

Um auch im Sommer eine frische Anlieferung zu gewährleisten, wird der Rasen (je nach Wetterlage) mittels einer Vakuumkühlmaschine vorgekühlt (< 5 °C). Eine Anlieferung mit einem Kühl-LKW erfolgt nur bei ausdrücklicher Vorbestellung und ist nur bei ganzen LKW-Ladungen möglich.

In aller Regel haben wir 72 Std. Vorlaufzeit zwischen Bestellung und Lieferung.  Sie haben die Möglichkeit den Liefertermin in unserem Bestellprozess auf der Webseite selbstständig auszuwählen. An dem gewählten Liefertag ist die Anlieferung bis 13 Uhr geplant. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Ankunftszeit keine Gewähr übernommen werden kann, da sowohl Verkehrsbehinderungen als auch Verzögerungen bei der Be- oder Entladung bei vorherigen Lade- und Abladestellen nicht ausgeschlossen werden können.

Wartezeiten von Personal, Standzeiten / Maschinenkosten oder sonstige Kosten die durch eine verspätete Anlieferung entstehen werden von der Süd-Rasen GmbH nicht übernommen.

Die Anlieferung erfolgt in der Regel mit 3-Achser LKW bei Mengen unter 250 m2 und mit einem Sattelzug-LKW bei Mengen über 250 m2. Der Rasen ist auf Einwegpaletten verpackt. Die Paletten werden von den Fahrern entladen, außer es ist in Abstimmung mit dem Käufer ausdrücklich anders vereinbart. In diesem Fall muss bauseits ein Radlader/Stapler o.ä. mit einer Hubkraft von mindestens 1500 kg vorgehalten werden. Arbeits- und Standzeiten für Entladegerät werden von uns nicht übernommen. 

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Warensendungen während des Transports beschädigt werden oder bei den Partnerspeditionen falsch verladen werden. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, beschädigte Ware nach eigenem Ermessen vor der Zustellung zum Kunden zu vernichten und mit den Kunden einen alternativen Liefertermin zu vereinbaren. Das gilt vor allem dann, wenn eine Zustellung oder eine Neuzustellung am vereinbarten Liefertag aus logistischen Gründen nicht mehr möglich ist. Sollte es zu solchen Havarien oder Fehlverladungen kommen, kontaktieren wir den Kunden sobald wir davon Kenntnis erlangen um eine passende Löscung zu finden.

In allen Fällen behält sich die Süd-Rasen GmbH das Recht der Nacherfüllung vor, auch der Pflicht nachzukommen, unbeschädigte Ware zuzustellen. Verfärbungen, Risse und Löcher in einzelnen Bahnen sind davon ausgeschlossen.

Lieferbedingungen

Bei Bestellung über die Webseite / über die Onlineshops ist die Auswahl des Liefertages in einem Kalender frei auswählbar oder im Freitextfeld aufführbar.
Die rechtsverbindliche Bestätigung des Liefertages erfolgt bei Bestellung per E-Mail durch schriftliche Bestätigung der Süd-Rasen GmbH und durch die Zahlung, bei Bestellung in einem der Onlineshops durch die schriftliche Bestellbestätigung im Anschluss an die Online Bezahlung über unsere Webseite.

Bestätigt werden kann in allen Fällen stets nur der Liefertag, nicht aber die genaue Uhrzeit der Lieferung.

Diese liegt -ohne Möglichkeit einer Einflussnahme durch die Süd-Rasen GmbH darauf- für gewöhnlich zwischen 07:00 und 13:00 Uhr am bestätigten Liefertag.

Mündliche Nebenabreden haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.


Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen daher zuvor stets der schriftlichen Bestätigung durch die Süd-Rasen GmbH.

Die Lieferung der gepackten Paletten erfolgt bis „Bordsteinkante“ der vom Kunden angegebenen Lieferadresse ohne einen Weitertransport (z.B. durch das Grundstück). Sollte die Lieferadresse nicht auffindbar sein (zB durch eine falsche Hausnummer oder eine unvollständige Anschrift), gilt der nächstgelegene logische Abladepunkt als vereinbart.

Rollrasen wird stets auf Einwegpaletten geliefert. Treppenstufen, unbefestigte Flächen und ähnliches können von unseren Partnerspeditionen nicht mit Entladegerät (Palettenhubwagen) befahren werden.

Der Käufer hat zuvor eine für LKWs entsprechend notwendige und übliche Zu- und Abfahrt sowie Straßenbreite zum Bestimmungsort der Lieferung zu prüfen und zu gewährleisten. Es ist darauf zu achten, dass Baustellen, Straßensperrungen oder Durchfahrtshöhen auf dem Weg zum Lieferort eine Zufahrt keinesfalls behindern. Ist dies der Fall, gilt für den Fahrer die zur eigentlichen Lieferadresse nächstgelegene, anfahrbare und nach der StVo zulässige Entladestelle bzw. Zwischenlagerung als der vom Käufer gebilligte Entladeort.
Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass eine solche Zufahrt zum Bestimmungsort für den LKW am Liefertag nicht möglich ist und oder aber für den Fall, dass die Ware aufgrund ihrer Verderblichkeit aufgrund der Nicht-Anfahrbarkeit entsorgt werden muss, gehen zu Lasten des Käufers. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies durch die Süd-Rasen GmbH im Vorfeld nicht prüfbar ist und die Sicherstellung der Zu- und Abfahrt allein in der Obliegenheit des Auftraggebers liegt.

Eine Verweigerung der Annahme aus dem Grund einer nicht gegebenen Zu- und Abfahrtsmöglichkeit ist ausgeschlossen

Kunden haben gem. §15 VerpG das Recht, Umverpackungen unserer Sendungen an uns zurückzusenden. Die Rücksendekosten tragen Sie selbst. Einwegpaletten bzw. Schälhilfen gehen in das Eigentum des Käufers über. Die anliefernden Speditionen nehmen am Tag der Lieferung keine Tauschpaletten oder Einwegpaletten zur Rücknahme entgegen. 

Grünwald, den 01.03.2024

Süd-Rasen GmbH

Emil-Geis-Str. 3

82031 Grünwald

+49 89 92928114

info@sued-rasen.de

Gesellschaftssitz: 82031 Grünwald

Deutschland
AG München HRB218278
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Kai Bätge